Mittelwerte der Wasseruntersuchungen des WBV Mellen
Wasserhärtebereich II (mittel)
Dieser Wert ist nach dem Waschmittelgesetz bei der Dosierung von Waschmitteln zu beachten.
Der Deutsche Bundestag hat am 1.Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz –WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten (siehe Bundesgesetzblatt Teil I vom 4. Mai 2007, S. 600).
Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Härtebereich weich : |
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH) |
Härtebereich mittel : |
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH) |
Härtebereich hart : |
mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH) |